Lehrvertrag 1836

Ausgangslage

Heinrich Hägi vereinbart mit Oswald Burkhard, dass seine Tochter bei ihm eine Lehre als Näherin machen kann.

Übersetzung: Hans Huber

Den 21ten Maj 1836
Hab ich Heinrich Hägi von Roßau mit dem Oswald Burkhard von
Ob-Metmenstetten folgenden Accord getroffen.
Nämlich:
Daß des Burkharten Tochter Elisabetha bey des Hägis Töchtern
Barbara u. Verena Näherin zu erlernen begehrt und also
übereingekommen wie die folgenden Bedingnissen lauten.
1st: Daß die Lehrzeit auf zwey Jahren fest gesetzt ist u. dieselbe denn 24.
May 1836 den Anfang nehmen soll.
2st. Dass der Lehrlohn für die zwey Jahre 25 fl sagefünf u. zwanzig
Gulden, welche wann die Lehrzeit ausgelaufen ist dasselbe bezahlt
werden soll.
Dabej ist anbedungen, daß der Burkhard seiner Tochter ein Bett an‐
schaffen muss.
Und die obigen dem Burkhard seine Tochter bej gnügter Arbeit
nähmlich Ernd und Herbst lassen verabfolgen.

Heinrich Hägi von Rossau
Bescheint wie obstat
Den obigen Accort ist den 27sten May 1838
richtig u. mit Dank bezahlt worden
Bescheint Heinrich Hägi in Rossau.

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