Ausgangslage

Auskaufbrief Geschwister Kleiner

Übersetzung: maschinell

Auskaufbrief
pr. f. 300. —„—„ zwischen Heinrich Kleiner, Hr. Heinrich. sel. Schuhmachero gut. Knaben in Untermenstetten Auskäufer ein dessen Bruder Jakob Kleiner sowie der Schwester Anna Kleiner daselbst ausgeträufte.
Datiert 24 Nov. 1842 Farc. 1730. Siegel & Stempeli 10c. No. 17c. xxu. 153
Zu wissen sei hiermit, daß auf erfolgtes Absterben des Hoch Heinrich Kleiner Schuhmacher, gut. Knaben eheiner Ehefrau Barbara geb. Huber von W. Metmenstetten, unter ihren Erben als dem Sohne Heinrich Kleiner Schuster, Auskäufer, ferner dem Sohn Jakob Kleiner oder Tochter, Anna Kleiner, letztere unter Vormundschaft des Herrn Heinrich Bar Engelwirth von Oberrifferschweil mit Genehmigung der resp. Waisenbehörden d. d. 1 December 1840 6ten Februar 1841. Ausgekaufte, folgenden Erbauste auf um den älterlichen Hochlaß ist abgeschlossen worden.
Es überlassen die Ausgekauften Jakob Anna Kleinner ihrem Bruder Heinrich Kleiner das ganze väterliche wenütter
liche Vormögen in liegendem u Jahrendem ohne irgendwelche Ausnahme mit allen darauf haftenden Schulden u Beschwerden, dagegen verpflichtet sich der Auskäufer

  1. Seinem Bruder Jakob Kleiner, als Auskauf nebst dem was bis dato geerbt worden ist fl 200. Z. V. schreibe
    zweihundert Guelden zu bezalen. Der Zins dieser Auskaufssumme soll mit Martini 1842 à 5% angehen was ist der Ausgekaufte verpflichtet daß Capital 10 Jahre stehen zu lassen, inzwischen aber für den Auskäufer hernach für beide Theile nur halbjährige Aufkündung vorbehalten.
  2. Seiner Schwester Anna Kleiner, für ihre Vater in Muttergutsansprache (wobei auch der Erbtheil des Landesabwesenden Heinrich Huber inbegriffen fe 100. Z. V. schreibe einhundert Gulden, zu geben, welche solange sich die Contrahenten mit einander verabfinden können unverzinslich stehen bleiben. Auf Verlangen der Ausgekauften aber verzinset annehmbar gesichert oder verbürget auf gegenseitige halbjährige Kündigung hin abbezalt werden.
  3. Derselben unverheiratheten Standes Platz im Hause u das Recht in der Stube ein Seidenwindrath aufzustellen,
    zu gestatten.
    Zu Urkund und Kraft dessen ist dieser Brief mit der Unterschrift des Notars und dem Siegel des W. L. Bezirksgerichtes Affoltern sowie mit der Unterschrift des tit. Präsidenten der Letztere jedoch ihm aheinen
    Erben ohne Schaden versehen worden.
    So geschehen den 24sten November 1842. Die Notariatskanzlei Knonau:
    Besiegelt den 7. ten Decbr 1842.
    Landschreiber Nötzli. receu durch bez. Ger. Prof. tribel
Nach oben scrollen